Winterdienst in Geroldshausen und Moos
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer sowie zum neuen gemeindlichen Räum- und Streuplan ab dem Winter 2026/2027.
Winterdienst – gemeinsam sicher durch den Winter
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit Schnee und Eis beginnt auch wieder die Zeit des Winterdienstes. Damit Gehwege und Straßen möglichst sicher genutzt werden können, sind sowohl die Gemeinde als auch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gefragt.
Wir haben die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.
Wer muss Schnee räumen und bei Glätte streuen?
Für die Gehbahnen entlang eines Grundstücks sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Die Verpflichtung gilt auch für sogenannte Hinterlieger, also Grundstücke, die über ein anderes Grundstück zu einer öffentlichen Straße erschlossen werden.
Die Räum- und Streupflicht besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage grundsätzlich an allen öffentlichen Straßen.
Wo muss geräumt und gestreut werden?
Ist entlang des Grundstücks ein Gehweg vorhanden, muss dieser von Schnee geräumt und bei Glätte gesichert werden. Hierzu zählen auch gemeinsame Geh- und Radwege.
Ist auf der eigenen Grundstücksseite kein Gehweg vorhanden, muss am Rand der öffentlichen Straße eine 1,50 Meter breite Gehbahn für Fußgänger freigehalten werden. Die Breite wird vom begehbaren Straßenrand aus gemessen.
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehweg befindet.
Bei Eckgrundstücken gilt die Verpflichtung grundsätzlich für die Gehbahnen entlang aller angrenzenden Straßen.
Wann muss geräumt und gestreut werden?
An Werktagen ab 7:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr müssen die Gehbahnen von Schnee geräumt und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte gesichert sein.
Bis 20:00 Uhr sind die Sicherungsmaßnahmen so oft zu wiederholen, wie es aufgrund der Witterungsverhältnisse erforderlich ist.
Besondere Aufmerksamkeit ist deshalb bei erneutem Schneefall, überfrierender Nässe, Eisregen oder plötzlich auftretender Glätte erforderlich.
Womit darf gestreut werden?
Verwenden Sie möglichst Sand, Splitt oder andere abstumpfende Stoffe.
Tausalz oder andere ätzende Mittel dürfen nach der gemeindlichen Verordnung grundsätzlich nicht verwendet werden. Eine Ausnahme besteht bei besonderer Glättegefahr, beispielsweise an Treppen oder starken Steigungen.
Wohin mit dem Schnee?
Geräumter Schnee und Eisreste sind so abzulegen, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Bitte achten Sie besonders darauf, dass Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinläufe und Fußgängerüberwege frei bleiben. Schnee sollte deshalb nicht einfach auf die Fahrbahn geschoben werden.
Kann der Winterdienst auf andere übertragen werden?
Eigentümer können beispielsweise Mieter, einen Hausmeisterdienst oder ein privates Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragen.
Auch wenn die Arbeiten von anderen übernommen werden, sollte darauf geachtet werden, dass die Räum- und Streupflicht tatsächlich und rechtzeitig erfüllt wird.
Bitte beim Parken an die Räumfahrzeuge denken
Gerade in schmalen Wohnstraßen oder auch in der Hauptstraße Geroldshausen kann der Winterdienst nur durchgeführt werden, wenn für die Räumfahrzeuge ausreichend Platz bleibt.
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug deshalb so ab, dass eine ausreichende Durchfahrtsbreite – möglichst mindestens 3,50 Meter – erhalten bleibt.
Stehen Fahrzeuge zu eng, kann der Winterdienst für die betreffende Straße erheblich erschwert oder sogar unmöglich werden.
Hinweis zum gemeindlichen Straßenwinterdienst
Der Gemeinderat hat den Räum- und Streuplan für die gemeindlichen Straßen ab dem Winter 2026/2027 geändert. Welche Straßen künftig regelmäßig geräumt und gestreut werden und welche Sonderregelungen gelten, erläutern wir im gesonderten Beitrag „Gemeindlicher Straßenwinterdienst wird neu geordnet“ auf dieser Seite.
Wichtig: Die Änderung des gemeindlichen Straßenwinterdienstes hat keinen Einfluss auf die Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer auf Gehwegen und Gehbahnen.
Was passiert, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann bei einem Unfall für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Verstöße gegen die gemeindliche Verordnung können außerdem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Deshalb unsere Bitte: Kontrollieren Sie bei winterlicher Witterung regelmäßig die Gehbahn vor Ihrem Grundstück und sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sicher unterwegs sein können.
Wo finde ich die vollständigen Regelungen?
Die Verordnung der Gemeinde Geroldshausen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter:
www.geroldshausen.de → Bürgerservice → Rathaus & Service → Satzungen
Fragen zum Winterdienst?
Bei Fragen können Sie sich an die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim wenden.
Telefon: 09366 9061-0
E-Mail:
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und gegenseitige Rücksichtnahme. Gemeinsam kommen wir sicher durch den Winter.
Gemeindlicher Straßenwinterdienst wird neu geordnet
Neuer Räum- und Streuplan ab Winter 2026/2027
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. September 2026 einstimmig beschlossen, den gemeindlichen Straßenwinterdienst neu zu ordnen und den bisherigen Räum- und Streuplan zu reduzieren.
Künftig werden regelmäßig vor allem noch diejenigen Gemeindestraßen und Straßenabschnitte geräumt beziehungsweise gestreut, die verkehrswichtig und zugleich besonders gefährlich sind.
Warum wird der Winterdienst geändert?
Der bisherige Umfang des Straßenwinterdienstes wurde unter rechtlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten überprüft.
Dabei wurde auch berücksichtigt, welche Leistungen mit den vorhandenen personellen und technischen Möglichkeiten des Bauhofs zuverlässig erbracht werden können.
Die Gemeinde hat sich außerdem bei anderen Kommunen über deren Erfahrungen informiert.
Der Markt Giebelstadt hat seinen Straßenwinterdienst bereits seit dem Winter 2022 auf die notwendigen Pflichtstrecken reduziert. Nach den dortigen Erfahrungen hat sich dieses Vorgehen grundsätzlich bewährt.
Welche Straßen werden künftig regelmäßig geräumt und gestreut?
Für Geroldshausen und Moos wurde ein neuer Räum- und Streuplan festgelegt.
Nur die in den dazugehörigen Karten rot beziehungsweise orange gekennzeichneten Gemeindestraßen und Straßenabschnitte werden künftig regelmäßig in den Straßenwinterdienst aufgenommen.
Die rot umrandeten Straßenflächen werden künftig grundsätzlich nicht mehr im Rahmen des gemeindlichen Winterdienstes geräumt.
Räumplan Geroldshausen
Räumplan Moos
Zusätzlich wird der neu eingerichtete außerörtliche Rettungsweg zur Umfahrung der geschlossenen Bahnschranke in den Räum- und Streuplan aufgenommen.
Alle übrigen Gemeindestraßen und Straßenabschnitte werden grundsätzlich nicht mehr regelmäßig geräumt oder gestreut.
Das bedeutet allerdings nicht, dass dort unter keinen Umständen mehr ein Winterdiensteinsatz erfolgt.
Was geschieht bei starkem Schneefall oder Blitzeis?
Auch bei außergewöhnlichen Wetterlagen haben zunächst die im Räum- und Streuplan festgelegten Strecken Vorrang.
Sind diese abgearbeitet und besteht aufgrund der Witterung weiterer Handlungsbedarf, können – soweit Personal und Fahrzeuge zur Verfügung stehen – auch weitere Straßen bedarfsabhängig geräumt oder gestreut werden.
Damit kann die Gemeinde weiterhin auf besondere örtliche Situationen reagieren, ohne sämtliche Nebenstraßen dauerhaft in den regelmäßigen Winterdienst aufnehmen zu müssen.
Müllabfuhr: Sonderregelung für einzelne Straßen
Auch die Auswirkungen auf die Müllabfuhr wurden vor der Entscheidung geprüft.
Nach Rückmeldung von team orange sind durch die Reduzierung des Winterdienstes grundsätzlich keine größeren Probleme zu erwarten, da die Straßen in Geroldshausen und Moos überwiegend nur geringe Steigungen aufweisen.
Für einzelne Straßen mit stärkeren Steigungen wurde jedoch eine Sonderregelung vorgesehen:
Bei starkem Schneefall oder Blitzeis sollen am jeweiligen Tag der Müllabfuhr die drei Sackgassen in der Ziegelwende, der Wiesenweg und die Frühlingsstraße bei Bedarf geräumt beziehungsweise gestreut werden.
Feuerwehr und Rettungsdienst bleiben berücksichtigt
Im Gemeinderat wurde auch die Frage erörtert, ob aus Gründen des Brand- und Rettungsschutzes sämtliche Straßen weiterhin regelmäßig geräumt werden müssten.
Die eingeholten Erfahrungen ergaben hierfür keine Notwendigkeit.
Der neue Rettungsweg zur Umfahrung der geschlossenen Bahnschranke wird ausdrücklich in den Räum- und Streuplan aufgenommen.
Staats- und Kreisstraßen sind nicht Aufgabe der Gemeinde
Nicht alle Straßen im Gemeindegebiet werden durch die Gemeinde selbst geräumt und gestreut.
Auf den Staats- und Kreisstraßen ist die Straßenmeisterei für den Winterdienst zuständig.
Hierzu gehören beispielsweise die Bahnstraße, die Kirchheimer Straße und die Kleinrinderfelder Straße sowie die Würzburger Straße in Moos.
Was bedeutet die Änderung für die Anlieger?
Der Beschluss des Gemeinderates betrifft ausschließlich den Winterdienst auf den Fahrbahnen der Gemeindestraßen.
Die Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer auf Gehwegen und Gehbahnen bleiben unverändert.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Beitrag „Winterdienst – gemeinsam sicher durch den Winter“ auf dieser Seite.
Der gemeindliche Bauhof übernimmt weiterhin den Winterdienst auf den von der Gemeinde zu sichernden Flächen, insbesondere vor den Feuerwehrhäusern und Kindergärten sowie an den Bushaltestellen.
Bitte passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen Straßenverhältnissen an
Durch die Neuregelung kann es künftig insbesondere in Nebenstraßen häufiger vorkommen, dass Schnee liegen bleibt oder sich winterliche Fahrbahnverhältnisse länger halten.
Wir bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich darauf einzustellen, die Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen und entsprechend vorsichtig zu fahren.
Der Gemeinderat hat die Änderung des Räum- und Streuplans am 8. September 2026 mit 10:0 Stimmen beschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre gegenseitige Rücksichtnahme.








